Gesetze und Bestimmungen

Für Kaminöfen und -einsätze sind die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Aufstellung, Anschluss an den Schornstein und den Schornstein selbst zu beachten.

Diese Bestimmungen sind in den jeweiligen örtlichen Bauvorschriften zu finden („Bygningsreglement for småhuse“). Sprechen Sie mit Ihrem Architekten und ziehen Sie ggf. die zuständige Behörde zurate.

Ein offener Kamin gilt als offene Feuerstelle, während ein Kaminofen o. Ä. als geschlossene Feuerstelle anzusehen ist.

Der Boden unter der Feuerstelle muss aus nicht brennbarem Material wie z. B. einer Metallplatte oder Klinkern bestehen.

Mehrere geschlossene Feuerstellen dürfen durchaus an denselben Schornstein angeschlossen werden, offene Feuerstellen müssen dagegen ihren eigenen Schornstein haben. Ein gewöhnlicher Kaminofen darf nicht an einen Schornstein angeschlossen werden, wenn daran bereits eine Heizung mit Gas bzw. Öl angeschlossen ist.

Im Übrigen gelten eine Reihe von Bestimmungen für den Schornstein (Platzierung usw.).

Es ist empfehlenswert, den Schornsteinfegermeister vor Ort um Rat zu fragen. Er ist in Kenntnis zu setzen, wenn eine Feuerstelle bzw. ein Schornstein neu errichtet werden soll.

Der Schornstein muss mindestens ein Mal im Jahr gefegt werden, damit Rußbildung, Sott und damit auch ein evtl. Schornsteinbrand vermieden werden.

Die genauen Bestimmungen für Dänemark finden Sie auf der Website der dän. Behörde ‚Erhvervs- og Byggestyrelsen‘ www.ebst.dk.